Entsorgung Elektroschrott

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet. In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.

  • Richtlinie 2002/96/EG (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment)
  • Richtlinie 2002/95/EG (RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances)
  • Richtlinie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Entsprechend sind deutsche Hersteller, Importeure und Erstinverkehrbringer seit dem 24. März 2006 verpflichtet, Altgeräte gemäß WEEE kostenfrei wieder zurück zu nehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Seit dem 1. Juli 2006 dürfen laut RoHS bestimmte, als kritisch eingestufte Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten gar nicht mehr bzw. nur noch mit einem sehr geringen Grenzwert enthalten sein (es gelten lediglich wenige Ausnahmen). Bei den Substanzen handelt es sich um: Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl, polybromiertes Diphenylether und Cadmium.

Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Gesetzes fallen, dürfen nicht mehr über den normalen Haus- bzw. Restmüll, sondern müssen über Sondermüll oder den Recyclinghof entsorgt werden. Sie erkennen diese Geräte an der Kennzeichnung mit einer durchgestrichenen Mülltonne.

 NO WASTE ICON

Die Kosten für die Sammlung und die umweltgerechte Entsorgung bzw. Verwertung tragen die Hersteller, Importeure und Kommunen.Sie ist für Sie als Endverbraucher kostenfrei.