Entsorgung Batterien

Das BattG vom 01.12.2009 ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das Gesetz schreibt u.a. verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor. 

Altbatterien enthalten Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden. Außerdem enthalten sie wertvolle Rohstoffe, wie beispielsweise Zink, Eisen und Nickel, die wiederverwertet werden können.

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!

 NO WASTE

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen, damit sie einer umweltgerechten Behandlung, Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden können.

Sind zusätzlich die Zeichen Pb, Cd oder Hg angebracht, enthält die Batterie entweder Blei, Cadmium oder Quecksilber. Das sindSchwermetalle, die bei falscher Handhabung, der Umwelt und der Gesundheit schweren Schaden zufügen können.

Im Lieferumfang der von uns gelieferten Geräte sind oftmals Batterien oder Akkus enthalten.

Geben Sie Ihre Batterien und Akkus an eine kommunale Sammelstelle, einen Recyclinghof oder senden Sie sie ausreichend frankiertan uns zurück.

Sonderregelung für Starter- und Verbraucherbatterien 

Beim Verkauf von Starter- und Verbraucherbatterien ist der Verkäufer verpflichtet gegenüber dem Endnutzer ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer beim Kauf der neuen Starterbatterie dem Verkäufer eine gebrauchte Starterbatterie zurück gibt oder einen Entsorgungsnachweis vorlegt.

Mit Abgabe der alten Batterie bzw. des Entsorgungsnachweises kann der Endverbraucher auch sein Pfand zurückerstattet bekommen, sofern er keine neue Batterie erwerben möchte. Ein Versand der alten Starterbatterie an den Verkäufer ist aufgrund der Gefahrengutregelung nicht zulässig.