Reckefuß
Yachting Schiffszubehörhandel
Kleidung •
Farben • Lacke •
Segel
• Beschläge • Zubehör •
Ausrüstung
• Restauration •
Versandhandel
• Service •
Bordelektrik
Verkaufs- und
Lieferbedingungen
I.
Allgemeines
1.
Diese
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen
Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist,
als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren
Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht
nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2.
Abweichende
Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
3.
Die
Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht übertragbar.
4.
Die
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren
nicht die Gültigkeit des Vertrages.
5.
Wir
speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene
Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
II.
Angebot
1.
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung.
2.
Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der
Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns
ausdrücklich vereinbart wird. Eine Nachprüfung unsererseits muss nicht
erfolgen.
3.
Soweit
uns der Kunde Maße, Abmessungen, Muster oder Vorlagen oder dergleichen übergibt
sind wir nicht verpflichtet, die Zweckmäßigkeit von Angeboten zu überprüfen.
4.
Preise
für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des
Gesamtauftrages über dieses Angebot.
III.
Auftragsbestätigung
1.
Aufträge,
Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages
hinausgehen.
Zugesicherte Eigenschaften im sinne von § 459
BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
2.
Bestätigte
Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
3.
Bei
Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten
Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende
angemessenen Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem
Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als
vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die
zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
IV.
Lieferung
1.
Lieferung
folgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so
geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu
ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist,
über. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die
zum abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
2.
Teillieferungen
sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als
selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel
bleibt uns vorbehalten, wenn vom Kunden nicht ausdrücklich vorgegeben.
3.
Die
Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung
sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
4.
Die
Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder gegen Rechnung oder per Nachnahme
5.
Die
Lieferung von Waren mit einem Warenwert über 300,- € erfolgt unentgeltlich,
sofern es sich nicht um Speditionsmäßig zu
versendende Waren handelt, oder Waren die ins Ausland geliefert werden.
6.
Liefertermin
und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
7.
Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen
Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote,
Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe
oder des Transportes oder sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten
haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem
Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung
unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.
Wir
sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung
abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten
und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.
9.
Von
uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger
Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig
zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15%
Kostenanteil gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift
des Herstellers erhalten. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf
Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
10.
Es
gilt eine 14tägige Geld-zurück-Garantie auf Lacke, Farben und Antifoulingprodukte, sofern diese nicht geöffnet oder
beschädigt sind.
V.
Gewährleistung und Haftung
1.
Unsere
Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.
2.
Offensichtliche
Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften
Liefergegenstände sin in dem Zustand, in dem sie sich
im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns
bereit zu halten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Festestellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
3.
Durch
Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass
die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
4.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall einen längere
Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet,
sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
5.
Ist
der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherter Eigenschaften und
wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere
Kosten nach. Mehrfache Nachbesserung sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages
Verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen
uns, insbesondere keinen Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer
Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
6.
Sachschadenersatzansprüche
aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung,
sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder
bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde oder es
sich um Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt. In jedem
Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen
Schaden , höchstens jedoch auf 10% des
Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder einen Zugesicherte Eigenschaft fehlt.
7.
Wir
sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter
Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisanteil nicht bezahlt hat.
8.
Ware,
die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
VI.
Zahlung
a) Zahlungsbedingungen
1.
Unsere
Lieferungen sind soweit nicht anders vereinbart ist, wie folgt zahlbar: 30 Tage
nach Rechnungsdatum netto, 14 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto.
2.
Die Zahlungsfrist bei Waren aus unserem E-Shop gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen. Ein Skontoabzug
wird nicht gewährt.
3.
Sofern
Skonto gewährt wird, ist die Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen
beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettobetrag nach Abzug von Rabatten , Fracht usw. maßgeblich.
4.
Zur
Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel
nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und
Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung
gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt.
Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.
Wir
sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die
Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6.
Die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese
Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
b)
Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreitung der der
vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres
Kunden stehen uns nach Invollzugsetzung
folgende Rechte zu.
1.
Von
allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, unsern Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in
Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten,
alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
2.
Verzugszinsen
ab Fälligkeitsdatum von mindestens 3% über dem Bankzins der Europäischen Zentralbank
zu berechnen.
3.
Weitern
Verzugsschaden geltend zu machen.
c)
Veränderungen in der Inhaberschaft,
der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse
berührenden
Umstände sind uns unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder den
wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns
nach unserer Beurteilung und Wahl.
1.
Zahlung
oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen
bestehenden Verträgen zu beanspruche. Dies gilt auch für hereingenommene
Wechsel.
2.
bis
zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden
Verträge zu verweigern.
d)
Unseren
Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein
wesentlicher niedrigerer Schaden
entstanden ist.
VII.
Eigentumsvorbehalt
1.
Bis
zu Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unsere Kunden jetzt oder
künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf
Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
2.
Die
Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt uns
(Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wir im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3.
Unser
Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde
bereits jetzt im vollen Umfang an uns ab. Unsere sämtlichen
Eigentumsvorbehaltungsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und
Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware
von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns
bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener
Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seine
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.
Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum
verwiesen .und uns unverzüglich benachrichtigen.
5.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggfs.
Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden (auch gegen Dritte) zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
VIII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort
für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der
Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer
Firma.
2.
Soweit
der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus unserem Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.
Für
diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
eines einheitlichen Gesetztes über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.